Seit vielen Jahren berät Frau Rechtsanwältin Katharina von Morstein sowohl Mieter als auch Vermieter bei allen mietrechtlichen Fragen. Auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts ist sie für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwalter sowie für Erwerber und Wohnungseigentümer tätig. Als weiteren Schwerpunkt bearbeitet sie das Arbeitsrecht. Sie betreut engagiert und kompetent Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Bereits im Studium an der Universität Gießen konzentrierte sich RAin von Morstein auf das Gebiet Arbeitsrecht und vertiefte dies im Referendariat in Baden-Baden. Seit Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit 1997 kam zu der Praxis im Arbeitsrecht im Jahr 2000 mit der Ausweitung auf das Mietrecht ein zweites Spezialgebiet hinzu.
Das Arbeits- und das Mietsverhältnis stellen für fast jeden Bürger eine existenzielle Lebensgrundlage dar. Schwierigkeiten in diesen sensiblen Bereichen erfordern in besonderem Maße eine Kombination von Verständnis, fachlicher Kompetenz und Erfahrung auf der Seite des Anwaltes.
Neben Ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch als Streitschlichterin hat sich RAin von Morstein in der rechtlichen Berufsausbildung sowie im IHK-Prüfungsausschuss engagiert. Schwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Individual-Arbeitsrecht
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
- Maßnahmen bei Mobbing
- Probleme bei Geringbeschäftigung
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Mietrecht
- Wohnraum-Mietrecht
- Mietverträge
- Nebenkostenabrechnung
- Kündigung
- Mieterhöhung
- Wohnungsmängel und Mietminderung
- Modernisierung
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Gewerbemietrecht
- Vertragsgestaltung
- Nebenkostenabrechnung
- Kündigung
- Mieterhöhung
- Mängel und Mietminderung
Kontakt
Tel: +49(0)7221 5063-0
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