Cronauer & Friedrich Rechtsanwälte Baden-Baden
Cronauer & Friedrich Rechtsanwälte
 
Kanzlei
Anwälte
Schwerpunkte
Veröffentlichungen
Anfahrt/Lage
Kontakt
Impressum
Deutsch English Français
Home Sitemap E-mail

Das gemeinschaftliche Testament

Seite drucken

31.03.2004

Ehegatten und eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern gibt das  Gesetz die Möglichkeit, ihre Vermögensverhältnisse im Todesfall im gegenseitigen Einvernehmen zu regeln.
Es ist ausreichend, dass der Text des Testamentes nur von einem Ehegatten/Lebenspartner handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird, während der andere Ehegatte/Lebenspartner nur mitunterschreibt.

Beachten Sie: Ein gemeinschaftliches Testament kann in vielen Fällen eine Bindungswirkung entfalten, d. h. der überlebende kann das Testament nicht mehr ändern!
Eine Bindungswirkung entsteht z. b. bei gegenseitiger Erbeinsetzung sowie der Erbeinsetzung einer dritten Person bei Versterben auch des zweiten Testierenden. Der häufigste Fall ist die Erbeinsetzung ehegemeinschaftlicher Kinder sowie naher Verwandter zu sog. Schlusserben.

Wenn die Bindung nicht ausgeschlossen oder modifiziert wird, so kann zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner nur erschwert durch notariellen Widerruf eine Änderung des Testaments erfolgen. Nach dem Ableben des Erstversterbenden kann man sich nur noch durch Ausschlagung von der eingetretenen erbrechtlichen Bindung befreien.



 
Zurück
 
 
 
Aktuelle Artikel & Urteile
12.01.2010
  Achtung: Änderung des Kindesunterhalts!
mehr
08.01.2010
  Probleme beim Umgangsrecht bei weit entfernten Wohnorten der Eltern
mehr
08.01.2010
  Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus
mehr
Alle Artikel & Urteile
 

Cronauer & Friedrich
Rechtsanwälte
Fachanwälte

Lange Straße 126
76530 Baden-Baden
Tel.: +49(0)7221/5063-0
Fax: +49(0)7221/5063-99

info@rae-cfr.de

  Top