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Freibeträge für Abfindungen fallen ab dem 1.1.2006 weg |
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14.12.2005 |
Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt.
Das
Bundeskabinett hat einen Entwurf zum steuerlichen Sofortprogramm beschlossen, die Steuerfreibeträge wegen einer arbeitgeberseits veranlassten oder einer gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bislang € 7.200,00, aufzuheben. Die Regelung über die ermäßigte Besteuerung bleibt wohl bis auf weiteres erhalten
Der Gesetzentwurf
bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, mit der aber zu rechnen ist.
Achtung: Der Gesetzentwurf enthält eine Übergangsregelung: Bei vertraglichen oder gerichtlichen Vertragsauflösungen vor dem 1.1.2006 und Zahlung vor dem
1.1.2007, gelten die bisherigen Freibeträge weiter. Das Arbeitsverhältnis
kann dabei auch zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden.
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03.12.2010 |
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Wichtige Änderungen der Düsseldorfer Tabelle! |
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22.11.2010 |
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Kanzlei-Lesung mit Eva Klingler und Bilderausstellung |
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