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Freibeträge für Abfindungen fallen ab dem 1.1.2006 weg

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14.12.2005

Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt.

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zum steuerlichen Sofortprogramm beschlossen, die Steuerfreibeträge wegen einer arbeitgeberseits veranlassten oder einer gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bislang € 7.200,00, aufzuheben. Die Regelung über die ermäßigte Besteuerung bleibt wohl bis auf  weiteres erhalten

Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, mit der aber zu rechnen ist.

Achtung:
Der Gesetzentwurf enthält eine Übergangsregelung:
Bei vertraglichen oder gerichtlichen Vertragsauflösungen vor dem 1.1.2006 und Zahlung vor dem 1.1.2007, gelten die bisherigen Freibeträge weiter.
Das Arbeitsverhältnis kann dabei auch zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden.


 
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