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Rentenversicherungspflicht bei Gesellschafter-Geschäftsführer?

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01.07.2006

Am 1.7.2006 trat die Klarstellung zum rentenversicherungsrechtlichen Status von selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführern in Kraft (Art. 11 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes, BGBl. vom 30.6.2006 S. 1405).

Der Gesetzgeber reagierte damit auf das Urteil des Bundessozialgericht vom 24.11.2005 und die Auffassung der Deutschen Rentenversicherung.

Seit dem 01.07.2006 sind Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann rentenversicherungspflichtig, wenn

- die Gesellschaft oder der Gesellschafter-Geschäftsführer regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, dessen Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat übersteigt und

- die Gesellschaft auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.



 
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