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Neue Höchstgrenzen für steuerfreie Zuschläge

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02.07.2006

Ab dem 01.07.2006 sind lohnsteuerfreie Sonn- Feiertags- und Nachtzuschläge nur noch bis zu einer Höhe von € 25,00 /Stunde sozialversicherungsfrei. Überschreitet der Arbeitgeber diese Grenze, müssen  auf den Zuschlag Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.




 
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