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Achtung: Änderung des Kindesunterhalts!

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12.01.2010

Seit dem 01.01.2009 gib es eine neue Düsseldorfer Tabelle. Für alle Eltern unterhaltsberechtigter Kinder gilt deshalb folgendes:

Wenn Sie einen Unterhaltstitel in den Händen halten, sei es ein Urteil, ein Beschluss oder eine Jugendamtsurkunde, so prüfen Sie bitte, ob es sich bei diesem Titel um einen sogenannten "dynamischen Titel" handelt. Sie erkennen dies daran, dass in diesem Titel Formulierungen gewählt sind wie: "Der Antragsgegner wird verurteilt… oder der Unterhaltsverpflichtete verpflichtet sich, einen Unterhalt in Höhe des jeweiligen Regelbetrages der jeweilig gültigen Düsseldorfer Tabelle in Höhe von … % zu zahlen."

Steht nur ein Zahlbetrag in dem Titel, wie z. B. "Der Antragsgegner wird verurteilt, € 276,00 zu zahlen", so handelt es sich nicht um einen dynamischen Titel und Sie müssten diesen Titel abändern lassen. Bei gerichtlichen Titeln ist dies nur durch eine Abänderungsklage möglich. Haben sie eine Jugendamtsurkunde, fordern Sie bitte den Unterhaltsverpflichteten auf, eine neue Urkunde vor dem Jugendamt zu errichten. Fordern Sie ihn gleichzeitig auf, den derzeit gültigen Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, da Sie den Unterhaltsverpflichteten durch diese Aufforderung in Verzug bringen, so dass Sie dann die Möglichkeit haben, später ab dieser Aufforderung auch rückständigen Unterhalt geltend zu machen. Das ist dann von Relevanz, wenn der Unterhaltsverpflichtete erst nach einigen Monaten bereit ist, oder vom Gericht verurteilt wurde, den neuen Unterhaltsbetrag zu zahlen. Dann gilt diese Verpflichtung eben ab Ihrer Aufforderung. Die neue Unterhaltstabelle stellen wir Ihnen jetzt vor. Von den jeweiligen Tabellenbeträgen wird das hälftige Kindergeld (€ 92,00) abgezogen, danach ergibt sich der Zahlbetrag. In Klammern sind die bisherigen Zahlbeträge aufgeführt.

Kind Nettoeinkommen
des Unterhalts-
pflichtigen in €
1. Altersstufe
0 - 5
(Geburt - 6. Geburtstag)
2. Altersstufe
6 - 11
(6. - 12. Geburtstag)
3. Altersstufe
12 - 17
(12. - 18. Geburtstag)
%
1. - 2. bis 1.500 317-92=225 (199) 364-92=272 (240) 426-92=334 (295) 100
1. - 2. 1.501 – 1.900 333-92=241 (214) 383-92=291 (257) 448-92=356 (314) 105
1. - 2. 1.901 – 2.300 349-92=257 (228) 401-92=309 (273) 469-92=377 (333) 110
1. - 2. 2.301 – 2.700 365-92=273 (242) 419-92=327 (289) 490-92=398 (352) 115
1. - 2. 2.701 – 3.100 381-92=289 (256) 437-92=345 (305) 512-92=420 (371) 120
1. - 2. 3.101 – 3.500 406-92=314 (278) 466-92=374 (331) 546-92=454 (401) 128
1. - 2. 3.501 – 3.900 432-92=340 (301) 496-92=404 (356) 580-92=488 (431) 136
1. - 2. 3.901 – 4.300 457-92=365 (323) 525-92=433 (382) 614-92=522 (461) 144
1. - 2. 4.301 – 4.700 482-92=390 (346) 554-92=462 (408) 648-92=556 (492) 152
1. - 2. 4.701 – 5.100 508-92=416 (368) 583-92=491 (434) 682-92=590 (522) 160


 
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