ist im Gegensatz zu unserem französischen Nachbarn in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich festgelegt. Danach berechnen wir unsere Vergütung aus dem sogenannten Gegenstandwert oder Streitwert, den die jeweilige Sache hat. Gelegentlich -und sicher nicht selten- arbeiten wir für Sie kostenlos, und zwar immer dann, wenn Sie den größten Vorteil aus einer Auseinandersetzung haben. Wenn wir Ihren Prozeß gewinnen, zahlt der Gegner neben der Hauptforderung auch noch die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt nicht für Arbeitsgerichtsverfahren. Neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können wir unsere Honorare mit Ihrem Einverständnis festlegen. Neben Stundenhonoraren sind pauschale Honorare oder Beraterverträge üblich. Wir behalten uns vor, für unsere Tätigkeit einen Vorschuß zu verlangen (§9 RVG).